-----Original-Nachricht-----
Subject: Lilienfliegenwarndienst
Date: Fri, 20 May 2011 20:43:15 +0200
From: J.....
To: Gesellschaft der Staudenfreunde
Lieber Herr F........
bitte mailen Sie doch die folgende Notiz an alle erreichbaren
Staudenfreunde:
Achtung! Achtung!
Die Lilienfliege ist schon aktiv und befällt die Martagons.
Dier Fliege ist sehr klein - 2-3 mm - und hat einen kleinen gelben Streifen.
Bekämpfung mit einem systemischen Mitel (Bi 58 , Decis,...) möglich ,
ich probiere es dieses Jahr mit Axoris AF,
das soll auch gegen Lilienkäfer und deren Larven helfen.
Wo die Lilienfliege sich einmal eingenistet hat, ist ohne Bekämpfung
keine saubere Blüte zu sehen!!!
Herzliche Gartengrüße, J.....
.
Diese Minierfliege treibt ihr Unwesen in den Blüten von Lilien, die sie im Mai /Juni befällt, indem sie in die Knopsen ihre Eier ablegt. Die Blüten gehen nicht auf, sondern vertrocknen und verfaulen. Die Larven
besitzen starke Mundwerkzeuge, mit denen sie die Blütenblätter und Fruchtanlagen der Lilien frisst. Nach zwei bis drei Wochen lassen sich die Larven dann zu Boden fallen und überwintern dort. Im Frühjahr schlüpfen die Lilienfliegen, die dann wiederum Eier in die Knospen ablegen und der Terror beginnt von vorne. Super, ich freue mich auf das nächste Jahr.
Die GdS meint nun solche Mittel wie Bi 58 auffahren zu müssen. Wenn ich mir allerdings nur die Sicherheitshinweise dieses Insektizids durchlese, weiß ich wirklich nicht, ob ich das in meinem Garten ausbringen will um meine Lilien damit zu schützen:
R 21/22 : Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken
NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.
NO685: Das Mittel wird als schwachschädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.
NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
SF189: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS220: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Und wenn ich mir dann noch die Beschreibung Vergiftung eines Menschen mit Dimethoat durchlese, wird mir ganz anders. Bi 58 ist ein Insektizid mit dem Wirkstiff Dimethoat, das nun wirklich nichts in einem Hausgarten zu suchen hat. Da muss es doch noch etwas anderes geben, oder?