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Montag, April 25, 2011

Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz

Das geht natürlich nicht, dass ich männliche Osterhasen diskriminiere.( Verstoß gegen (§ 3 Abs. 2 AGG: Benachteiligung durch scheinbar neutrale Vorschriften, Maßnahmen, Kriterien oder Verfahren, die sich faktisch diskriminierend auswirken. )
 Natürlich sind männliche Osterhasen genauso  wie weibliche Osterhäsinnen an der Herstellung und dem Vertrieb von Ostereiern gleich beteiligt. Ich stelle das mit diesem Beweisfoto hiermit richtig und wünsche einen schönen Ostermontag!

Frühlingserwachen zum ersten...zum zweiten...und zum dritten?

Endlich scheint der Frühling sich entschlossen haben doch noch ins Land zu ziehen. Die öden und deprimierenden Tage und Nächte des Kah...