Montag, April 25, 2011

Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz

Das geht natürlich nicht, dass ich männliche Osterhasen diskriminiere.( Verstoß gegen (§ 3 Abs. 2 AGG: Benachteiligung durch scheinbar neutrale Vorschriften, Maßnahmen, Kriterien oder Verfahren, die sich faktisch diskriminierend auswirken. )
 Natürlich sind männliche Osterhasen genauso  wie weibliche Osterhäsinnen an der Herstellung und dem Vertrieb von Ostereiern gleich beteiligt. Ich stelle das mit diesem Beweisfoto hiermit richtig und wünsche einen schönen Ostermontag!

1 Kommentar:

  1. Genau - so muss das sein *lol*. Gestern Abend wollte ich noch deinen Tulpenbeitrag kommentieren, aber da wollte die entsprechende Funktion offenbar nicht. Mir gefallen die niedrigen, meist botanischen Tulpen am besten, davon habe ich auch einige im Garten. Papageientulpen mag ich überhaupt nicht, die sehn mir zu unnatürlich aus. Aber mein Intersse hat sich sowieso mehr auf die verschiedenen Narzissenarten verlagert. Dein Bericht ist herrlich anzuschauen. Vielen Dank dafür.
    Lieben Gruß und noch einen schönen Ostermontag.
    Elke

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