Fotos vom ersten Schnee gibt es keine, obwohl hier pünktlich zum ersten Advent ein wenig Schnee gefallen ist, sehr spärlich, aber es half ein wenig so etwas wie eine Adventsstimmung aufkommen zu lassen.
Die Plätzchen sind gebacken, ein ressourcenschonender Adventskranz aus Laubblättern, Miniapfeln und Hortensienblüten gesteckt, das erste Licht entzündet. Die Gärtnerin hat es sich mit einem Buch auf der Couch gemütlich gemacht. Im Hintergrund dudelt das Radio, und da höre ich doch, dass die Entnahme von Moos aus dem Wald nicht erlaubt wäre.
Egal wie man's macht....irgendwas ist immer....jetzt habe ich zwar einen 'Ökokranz' , habe aber Waldfrevel begangen? Na, so ganz stimmt es dann doch nicht: Dass Brandenburger Waldgesetz erlaubt die Entnahme geringer Mengen :'Danach darf an wild wachsenden Pflanzen so viel
mitgenommen werden, wie ein einzelner Mensch in seiner Hand tragen kann und an
Pilzen und Waldfrüchten soviel, wie für den eigenen Verzehr benötigt wird.'
Jetzt muss ich nur noch mal schauen, ob das Moos, das ich entnommen habe nicht eventuell unter Naturschutz steht. Und da habe ich dann doch gestaunt, als ich eine Tabelle der Roten Liste der Moose Brandenburgs im Netz fand: Welche Vielfalt mit einer Gesamtliste aller hier vorkommenden Arten! Die gefundene Art 'Polytrichum commune' hat die Gefährdungsstufe 3, ist also gefährdet- heißt das nun, dass meine Entnahme nicht rechtens war?
Die Plätzchen sind gebacken, ein ressourcenschonender Adventskranz aus Laubblättern, Miniapfeln und Hortensienblüten gesteckt, das erste Licht entzündet. Die Gärtnerin hat es sich mit einem Buch auf der Couch gemütlich gemacht. Im Hintergrund dudelt das Radio, und da höre ich doch, dass die Entnahme von Moos aus dem Wald nicht erlaubt wäre.
Egal wie man's macht....irgendwas ist immer....jetzt habe ich zwar einen 'Ökokranz' , habe aber Waldfrevel begangen? Na, so ganz stimmt es dann doch nicht: Dass Brandenburger Waldgesetz erlaubt die Entnahme geringer Mengen :'Danach darf an wild wachsenden Pflanzen so viel
mitgenommen werden, wie ein einzelner Mensch in seiner Hand tragen kann und an
Pilzen und Waldfrüchten soviel, wie für den eigenen Verzehr benötigt wird.'
Jetzt muss ich nur noch mal schauen, ob das Moos, das ich entnommen habe nicht eventuell unter Naturschutz steht. Und da habe ich dann doch gestaunt, als ich eine Tabelle der Roten Liste der Moose Brandenburgs im Netz fand: Welche Vielfalt mit einer Gesamtliste aller hier vorkommenden Arten! Die gefundene Art 'Polytrichum commune' hat die Gefährdungsstufe 3, ist also gefährdet- heißt das nun, dass meine Entnahme nicht rechtens war?